Wahlanfechtung aus demokratiepolitischen Gründen!

Wien anders hat vor dem Verfassungsgerichtshof die Bezirksvertretungswahlen in den Bezirken 6, 8, 9 und 12 angefochten. Aus demokratiepolitischen Gründen, denn wir sind im Wahlkampf von der MA 46 massiv behindert worden.

In den Bezirken Mariahilf, Josefstadt, Alsergrund und Meidling haben wir den Einzug in die Bezirksvertretung jeweils nur knapp verpasst. In Meidling fehlen uns elf Stimmen, im Alsergrund 14, in der Josefstadt 20 und in Mariahilf 39 Stimmen auf ein Mandat im Bezirksparlament.
Unser Argument beim Verfassungsgericht: Das Nichtaufstellen-Können von Werbung ist ursächlich dafür verantwortlich, dass wir diese Mandate verpasst haben. Die zuständige MA 46 hatte uns die Aufstellung von Wahlplakatständern verboten.

Die Bewilligung der Standorte könne nicht von der KPÖ auf die neue Liste übertragen werden, hieß es damals. Diese demokratiepolitisch mehr als bedenkliche Wahlbehinderung wollen wir in diesem Zusammenhang überprüfen lassen. Deshalb haben wir den Sachverhalt vor das Verfassungsgericht gebracht. Faire Wahlen mit gleichen Chancen für alle Parteien sind eine zentrale Säule der Demokratie. Oder?

Der ORF berichtet online über diese Causa.

Hier die Klagsschrift!!!