Vereinbarung für die Wahlallianz Wien anders

Präambel

Ziel der Wahlallianz WIEN ANDERS ist es, eine starke, fortschrittliche Opposition zu etablieren, die im Rathaus und in den Bezirksvertretungen für ein soziales Wien, in dem alle Menschen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft über die gleichen sozialen und politischen Rechte verfügen, eintritt.

Unter Hintergrund dieses Grundanliegens gründen die UnterzeichnerInnen der vorliegenden Vereinbarung, im Folgenden „Mitglieder“ genannt, eine wahlwerbende Partei im Sinne des III. Hauptstücks der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 – GWO 1996.

Die thematischen Schwerpunkte von WIEN ANDERS sind:

# ein leistbares Leben für alle in einem sozialem Wien
# Ja zu Netzfreiheit und Datenschutz
# gleiche Rechte für alle Menschen, die in Wien leben
# Ja zur Demokratie, ja zur Transparenz politischer Entscheidungen

Die Schwerpunkte und weitere Themen werden in einem gemeinsamen Wahl-Programm detailliert ausgearbeitet, das in der jeweils aktuellen Fassung Bestandteil der Vereinbarung ist, und die Grundlage für die gemeinsame Arbeit in den Bezirksvertretungen und im Gemeinderat darstellt.

Weitere Gruppen, aber auch Einzelpersonen sind zur aktiven Mitarbeit eingeladen.

Weitere Details bzw. Überarbeitungen im Sinne dieser Vereinbarung sind vom Rat bis zur ersten Generalversammlung nach der Wahl auszuarbeiten.

 

  1. Organe

WIEN ANDERS besteht aus

# den Basisgruppen auf Bezirksebene und den thematischen Basisgruppen
# dem AktivistInnenplenum
# der Generalversammlung (GV)
# dem Rat

 

  1. Struktur und Aufgaben der Organe

 

a) Gründungskongress

Stimmberechtigt am Gründungskongress, der bis spätestens 21. März 2015 stattzufinden hat, sind Personen/Mitglieder aller aktiv beteiligten Gruppen und Parteien sowie Einzelpersonen, die sich bis 3 Tage vor dem Kongress beim (vorläufig interimistischen) Rat schriftlich anmelden, sofern sie sich zur vorliegenden Vereinbarung bekennen und deren Teilnahme vom Rat bestätigt wird.

Alle Beschlüsse werden, sofern nicht anders festgehalten, mit einer 60%-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Personen getroffen. Stimmenthaltungen werden nicht gewertet.

 

b) Generalversammlung (GV)

Die GV findet 1x pro Halbjahr statt. Die GV ist mindestens 4 Wochen vor ihrer Durchführung auf der Website und in anderer geeigneter Form inkl. Ort, Zeit und Programmpunkte anzukündigen.

Für Stimmberechtigungen und Beschlüsse gilt Punkt 2a.

Die GV berät und entscheidet über grundsätzliche Fragen und über die allfällige Beteiligung bei überregionalen Wahlen (z. B. NR-Wahl).

 

c) AktivistInnenplenum

Das AktivistInnenplenum dient der Vernetzung der Mitglieder von WIEN ANDERS und dem Austausch von Informationen zwischen den Generalversammlungen sowie der Meinungsbildung zu aktuellen Tagesfragen.

 

d) Bezirks-Basisgruppen

Die Bezirksgruppen haben eine Mindestgröße von 3 Personen und agieren innerhalb der vorliegenden Vereinbarung und des Wahlprogramms autonom.

Die Konstituierung der Bezirksgruppen organisiert der Rat gemeinsam mit den AktivistInnen vor Ort. Die Bezirksgruppen haben eine Evidenz über ihre AktivistInnen, die stimmberechtigt sind, zu führen.

AktivistInnen können nicht in mehreren WIEN-ANDERS-Bezirks-Basisgruppen ihr Stimmrecht ausüben. Wer wo ein Stimmrecht hat, muss dem Rat schriftlich mitgeteilt werden. Bezirksgruppen eines Wahlkreises haben sich zu koordinieren.

 

e) Thematische Basisgruppen

Thematische Basisgruppen und organisatorische Arbeitsgruppen agieren innerhalb der vorliegenden Vereinbarung und des Wahlprogramms autonom. Der Rat ist kontinuierlich über geplante Vorhaben zu informieren.

 

f) Rat

Für die Koordination und die Führung der Geschäfte zwischen den Generalversammlungen ist der Rat zuständig, in welchen die Gruppen wie folgt entsenden: KPÖ 3, Piratenpartei 2, Unabhängige 2, Junge Linke und Junge Piraten gemeinsam einEn VertreterIn.

Die Einsetzung des Rats wird am Gründungskongress in offener Abstimmung beschlossen. Die Mitglieder des Rats werden von den Gruppen entsendet.

Der Rat trifft sich zumindest 1x in 10 Tagen.

Pro Wortmeldung gibt es eine Redezeit von 5 Minuten. Jedes Mitglied des Rats kann Anträge einbringen und zur Abstimmung stellen.

Ein Mitglied kann seine/ihre Stimme (mit Mail) an ein anderes Mitglied derselben Gruppe übertragen.

Alle PartnerInnen streben an die Entscheidungen im Konsens zu treffen. Wenn dies nicht möglich ist, so reicht für einen Beschluss des Rats eine qualifizierte Mehrheit von 70% der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn von KPÖ, Piratenpartei und Unabhängigen jeweils 1 VertreterIn anwesend ist.

Der Rat kann, wenn neue Gruppen dazu kommen, mit 3⁄4-Mehrheit beschließen,
– ob eine Erweiterung durchgeführt wird
– und ob die neue Gruppe aufgenommen wird.

Allfällige Änderungen/Erweiterungen der Vereinbarung sind vom Rat mit 3/4-Mehrheit auf der nächsten Generalversammlung vorzuschlagen.

Der Rat wird in Form von Newslettern, der Website und des FB-Accounts den Informationsfluss gewährleisten und für Transparenz gegenüber allen Basisgruppen und allen AktivistInnen sorgen. Der Rat ist auch für die fristgerechte Einberufung der Generalversammlung und die Einreichung aller Wahlvorschläge verantwortlich.

 

  1. Erarbeitung der Wahlvorschläge für die Kandidatur

 

a) Gemeinderatsebene

Der interimistische Rat macht mit 3⁄4-Mehrheit einen Vorschlag zum Listennamen. Die Langbezeichnung enthält die Kurzbezeichnungen aller Gruppen und Parteien, die sich als Gruppe oder Partei aktiv zu WIEN ANDERS bekennen und dies öffentlich deklarieren.

Der Vorschlag muss beim Gründungskongress von WIEN ANDERS mit 3/4-Mehrheit bestätigt werden.

 

1) Kandidaturen:
Zur Kandidatur für die Plätze 1 bis 8 der Gemeinderatsliste zugelassen sind Personen aller im Rat beteiligten Gruppen und Parteien sowie Einzelpersonen, sofern sie über ein Stimmrecht am Konvent verfügen.

Zur Kandidatur zugelassen sind Personen, die sich bis mindestens 3 Tage vor dem Konvent per Mail als KandidatIn für die Plätze 1 bis 8 bewerben. JedeR KandidatIn kann für maximal 3 unterschiedliche Listenplätze kandidieren, darf sich aber nur 1x à 3 Minuten präsentieren.

2) Wahlen:
Alle Wahlen erfolgen geheim.

3) Plätze 1 – 4:
Die Wahldurchgänge finden für die Plätze 1 – 4 getrennt statt.

Vor jedem Wahlgang geben die angemeldeten KandidatInnen bekannt, ob sie für diesen Listenplatz kandidieren wollen.
Es können so lange Männer kandidieren, bis 2 Männer gewählt wurden. Umgekehrt gilt dies auch für Frauen.

Für die Plätze 1 – 4 findet, sofern es mehrere KandidatInnen gibt, zuerst eine einfache Wahl durch Ankreuzen statt.
Wenn hier keine Person die absolute Mehrheit erreicht, dann findet eine Stichwahl der zwei stimmenstärksten KandidatInnen statt.

Es müssen für die Plätze 1 – 4 jeweils 2 Frauen und 2 Männer gewählt werden.

Pro Wahldurchgang kann maximal 1 Person angekreuzt werden.

Sollte es für einen Listenplatz nur eineN KandidatIn geben, dann ist ein Quorum von 50 % + 1 Stimme notwendig, damit sie als gewählt gilt.

4) Plätze 5 – 8:
Für die Plätze 5 – 8 gilt wie Pkt. 3.

5) Der Rat:
Der interimistische Rat ist berechtigt mit 3⁄4-Mehrheit einen (quotierten) Vorschlag für die ersten 8 Listenplätze zu unterbreiten.

Die weitere Reihung auf Gemeinderatsebene legt der Rat fest, der dabei auf die Einbeziehung aller politischen Zugänge achtet und für eine mindestens 50%-Frauenquote bzgl. KandidatInnen sorgt.

 

b) Bezirksebene

Die Listenplätze auf Bezirksebene werden von den jeweiligen Bezirksgruppen autonom gewählt. Der Rat ist koordinierend tätig, damit auch hier ein ausgewogenes Verhältnis aller politischen Zugänge gewährleistet ist.

 

  1. Finanzen

Die Finanzen der Wahlallianz werden vom Rat geführt. Der Rat wählt mit 3/4-Mehrheit eine/n KassierIn und dessen/deren StellvertreterIn.

 

a) Spenden

Spenden in der Höhe von 100.000 Euro oder mehr pro SpenderIn bzw. externer Organisation und Jahr werden zur Minimierung von Abhängigkeiten abgelehnt.

Sammelspenden von Kleinbeträgen, u. a. im Rahmen von Veranstaltungen, werden kumulativ auf der Website veröffentlicht.

Spenden werden nur angenommen, wenn damit keine inhaltlichen Auflagen und Vorgaben verknüpft werden.

 

b) Darlehen

Alle aktiv beteiligten Gruppen und Parteien sind aufgefordert, zinsenlose Darlehen für die Wahlkampagne einzubringen, deren Rückzahlung unabhängig vom Wahlergebnis innerhalb der Legislaturperiode gewährleistet sein muss. Die KPÖ wird ein zinsenloses Darlehen in die Wahlkampagne einbringen. Über die Aufnahme weiterer Darlehen entscheidet der Rat.

Alle Darlehen werden in separat geführten Darlehensverträgen vereinbart.

Alle Einnahmen (Finanz- und Sachspenden) und Ausgaben der Wahlallianz über 3.000 Euro werden gemäß dem Wr. PartFG 2013 inkl. Herkunft bzw. Zweck auf der Website der Wahlallianz veröffentlicht.

Finanz- und Sachspenden bis inklusive 3.000 Euro pro SpenderIn und Jahr können anonym veröffentlicht werden, solange der Name des/der SpenderIn dem Rat bekannt ist.

 

c) Ausgaben

Ausgaben bis einschließlich 1.000 Euro können von Mitgliedern des Rats in dringlichen Fällen alleine getätigt werden und müssen am selben Tag dem/der KassierIn gemeldet werden.

Ausgaben über 1.000 Euro müssen vom Rat genehmigt werden.

Ein Rechenschaftsbericht des Kassiers/der Kassierin muss bei jeder GV den Mitgliedern von WIEN ANDERS vorgelegt werden.Es wird eine interne Finanzkontrolle eingerichtet, zugleich unterwerfen wir uns der Prüfung laut Parteiengesetz.

 

d) Verwendung öffentlicher finanzieller Mittel

Auf Gemeindeebene

50 % (=Topf A) der Mittel werden vom Rat verwaltet. Der Rat hat zudem, entsprechend den rechtlichen Möglichkeiten, Rücklagen für kommende Wahlen zu bilden und für die Bedienung der Darlehen zu sorgen.

Die restlichen 50 % fließen in Topf B. Nun haben die gewählten GemeinderätInnen die Möglichkeit, sich einer der Gruppen oder Parteien, die sich aktiv zu WIEN ANDERS bekennen, zuzuordnen. Die Aufteilung erfolgt zu gleichen Teilen (z. B. bei 3 jeweils 1/3). Je nach konkretem Anteil können die jeweiligen Gruppen/Parteien nun autonom über die Mittelverwendung im Sinne von WIEN ANDERS entscheiden.

 

Auf Bezirksebene

Auch hier haben die gewählten BezirksrätInnen die Möglichkeit, sich einer der Gruppen oder Parteien, die sich aktiv zu WIEN ANDERS bekennen, zuzuordnen. Nach Aufteilung zu gleichen Teilen nach Anzahl der Mandate pro Bezirk können in Topf C (=50 % aller Gelder für Bezirksratsmandate pro Bezirk) die jeweiligen Gruppen/Parteien autonom über die Mittelverwendung im Sinne von WIEN ANDERS entscheiden. Ein Verzicht und die Überführung der Gelder in Topf A ist möglich.

Über Topf D (=30 % aller Gelder für Bezirksratsmandate der jeweiligen Bezirksebene) entscheiden die Bezirks-Basisgruppen vollkommen autonom. Die technische Abwicklung wird vom Kassier/von der Kassierin des Rats gewährleistet.

Die restlichen 20 % der Bezirksgelder (=Topf E) werden in den Verantwortungsbereich des Rats (Topf A) übertragen, der damit Rücklagen für kommende Wahlen bildet bzw. allfällige Darlehen zu bedienen hat.

 

e) Mandatsgelder

Alle Mitglieder der Gemeinderats verpflichten sich, auf alle Einkommensbezüge aus der Gemeinderatstätigkeit über Euro 2.500 netto zu verzichten. Die MandatarInnen spenden in  in einen Rechts- oder Sozialfonds (orientiert am Modell der KPÖ-Graz) der Wahl-Allianz oder für sonstige Zwecke im Sinne der Vereinbarung. Alle Ausgaben werden öffentlich einsehbar sein. Bzgl. der konkreten Projekte haben die MandatarInnen jedenfalls Mitspracherecht.

 

  1. Gemeinsame Vertretung im Gemeinderat und in den Bezirksvertretungen

Die ParlamentarierInnen von WIEN ANDERS unterliegen keinerlei Klubzwang, es gilt das freie Mandat. MandatarInnen von Wien Anders auf Gemeinde- und Bezirksebene bilden einen Klub.

Die KandidatInnen von WIEN ANDERS, die ein Mandat ausüben, verpflichten sich, größtmögliche Transparenz herzustellen und Mitbestimmung zu ermöglichen.

 

  1. In-Kraft-Treten

Diese Vereinbarung tritt durch Annahme der jeweiligen Parteien/Gruppen auf unbestimmte Zeit in Kraft.

 

  1. Kündigung und Auflösung

a) Kündigung durch einzelne Gruppen/Parteien

Eine Einzelkündigung der Vereinbarung und aller Nebenverpflichtungen aus diesem kann schriftlich gegenüber dem Rat mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ausgesprochen werden.

Einzelbeiträge und erbrachte Spenden werden im Falle einer Kündigung nicht zurückgezahlt.

Mit einer Kündigung erlöschen alle Rechte des/der Kündigenden an und aus der Vereinbarung inklusive dem Zugang zu Geldern im Topf B und C.

 

b) Ausschluss einer Gruppe, Auflösung

Ein Ausschluss einer Gruppe aus der Vereinbarung bzw. eine Auflösung von WIEN ANDERS kann nur in einer eigens dafür einberufenen Generalversammlung erfolgen und erfordert ein 80%-Votum der anwesenden Stimmberechtigten.

Bei Auflösung von WIEN ANDERS werden allfällige Guthaben unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen jeweils zu gleichen Teilen den noch in der Allianz existierenden PartnerInnen zugesprochen. Ist dies nicht möglich, so werden allfällige Guthaben an karitative Einrichtungen gespendet.

Mit einer Auflösung erlöschen sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag der Vertragsparteien aneinander.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht.

Die Gruppen/Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in der Vereinbarung eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Gruppen/Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in dieser Vereinbarung hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vereinbarungsschließenden nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.