Erst eins, dann zwei, dann drei …

Gestern hat der VfGH das von Türkis/Blau beschlossene „Sicherheitspaket“ als verfassungswidrig klassifiziert und Teile davon (Bundestrojaner, Kennzeichenerfassung) gekippt.

Ein guter Tag für die Demokratie in Österreich.

Doch dieses „Überwachungspaket“ ist nur eines von vielen Gesetzen, die bei Höchstgerichten anhängig sind und mit grosser Wahrscheinlichkeit wieder aufgehoben werden.

So ist z.B. gegen das „Standortentwicklungsgesetz“ seitens der EU ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden. Auch die Indexierung der Familienbeihilfe wird vom EuGH behandelt.

Weiters auf dieser Liste und beim VfGH anhängig: die „Sozialversicherungs-Organisationsreform“, die „Sozialhilfe-neu“

Der Ex-Abgeordnete Noll schreibt dazu:

Unmittelbar vor dem nunmehr in den Orkus juristischer Bedeutungslosigkeit gepfefferten Gesetzesbeschluss habe ich im Plenarsaal mit einem juristisch versierten ÖVP-Abgeordneten gesprochen und ihn auf die Verfassungswidrigkeit der Sache angesprochen. Der meinte ganz höflich: “Hast eh recht, soll’s der VfGH halt wieder aufheben, dazu haben wir ihn ja.” Die ÖVP hat natürlich geschlossen für den Mist gestimmt, auch wenn einige ihrer Abgeordneten der Überzeugung waren, dass das verfassungswidrig ist. – Unser Nationalrat: eine Vollzugsanstalt für demagogische Regierungsdirektiven.

Sie (die Nationalratsabgeordneten der Ex-Regierungsparteien) wissen also, was sie tun.

Es ist also nicht (nur) Inkompetenz, sondern Böswilligkeit und Unmenschlichkeit, die von FPÖVP unter Kanzler Kurz in propagandistische und verfassungswidrige Gesetze gegossen wurde.

WienWahl 2020 – weil es muss #ANDAS werden