Didi Zach hat Sachverhaltsdarstellung gegen Gudenus heute bei der Staatsanwaltschaft eingebracht

(Wien/OTS) – Johann Gudenus beschreibt seine Rhetorik wie folgt: „Ich schaue immer, dass ich den Ton so treffe, dass ich mit dem Gesetz nicht in Konflikt komme.“

Nicht selten geht Gudenus aber noch einen Schritt weiter – am Landesparteitag Wiener Parteitag der FPÖ mokierte sich Gudenus laut FPÖ-Pressedienst wie folgt: “Knapp 400 Millionen Euro werden jährlich dafür angewandt, Menschen, die aus aller Herren Länder zu uns strömen, durchzufüttern. Es wird ihnen ohne Wenn und Aber gestattet, sich in die soziale Hängematte zu legen und von unserem großzügigen Sozialsystem zu profitieren. Ohne Kontrolle, ohne Überprüfung, ohne jemals auch nur einen Cent selbst dazu beigesteuert zu haben.”

Für Didi Zach, Landessprecher der KPÖ-Wien und Bezirksrat von Wien anders, ist das Fass damit “endgültig voll”. Zach sieht damit den Tatbestand der Verhetzung (§ 283 StGB) gegeben – er hat heute wie angekündigt eine Sachverhaltsdarstellung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingebracht.

“Wer von ‘Durchfüttern von Nicht-Staatsbürgern’ redet, wer Fake-News (`ohne Kontrolle und ohne Überprüfung´) als Tatsachen verkaufen will, der muss auch mit unserem juristischen Widerstand rechnen”, so Zach.

In § 283 StGB heißt es u.a. zum Thema Verhetzung: wer “…in der Absicht, die Menschenwürde anderer zu verletzen, eine der in Z 1 bezeichneten Gruppen in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, …ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.”

Ps.: Laut Heribert Schiedel vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes ist Gudenus maßgeblich für den rechtsextremen Charakter der FPÖ und ihrer Jugendorganisation verantwortlich.