Breaking News: ÖVP und FPÖ bekräftigen ihr Bekenntnis zur Erbschaftssteuer

Sind die Rechten die neuen Kommunisten?

Mit etwas journalistischer Kreativität und Weitsicht könnten die Schlagzeilen nach der schwarz-blauen Regierungsklausur tatsächlich so lauten. Denn der geplante Wegfall der Notstandshilfe und der damit verbundene nahtlose Übergang zwischen Arbeitslosgengeld (ALG) und Bedarfsorientierter Mindestsicherung (BMS) wird genau darauf hinauslaufen: Erbschaftssteuern. Nur wird es eben nicht jene treffen, die viel haben, sondern jene, die ohnehin schon wenig haben. Die Schere zwischen Arm und Reich wird weiter aufgehen und das Vermögen wird sich noch mehr auf die obersten Prozente konzentrieren.

Was hat jetzt die Streichung der Notstandshilfe mit einer Erbschaftssteuer zu tun? Kurz erklärt: Weder beim Arbeitslosengeld noch bei der derzeitigen Notstandshilfe hat der Staat Zugriff auf das Vermögen des Versicherten. Ganz im Gegensatz zur Mindestsicherung: Hier muss bis zu einem Betrag von etwa 4000 Euro alles veräußert werden, was nicht zur Deckung des unmittelbaren Lebensbedarfes notwendig ist. Ausgenommen sind also etwa ein Kraftfahrzeug, um in die Arbeit zu kommen. Oder das Eigenheim, in dem man selber lebt. Egal ob kleine Eigentumswohnung in Wien oder kreditverschuldeter Häuslbauer am Land. Ab einer gewissen Laufzeit der Mindestsicherung – derzeit wird in den meisten Bundesländern eine „Schonfrist“ von sechs Monaten gewährt – kann sich der Staat jedoch mit Forderungen in das Grundbuch eintragen. Das bedeutet: Wird das Haus oder die Wohnung in Zukunft nicht mehr zur Deckung des Wohnbedarfs benötigt, holt sich der Staat die ausbezahlte Mindestsicherung zurück.

Nun wann tritt dieser Fall ein? Wenn das Haus oder die Wohnung veräußert wird. In den meisten Fällen also dann, wenn der ursprüngliche Besitzer verstirbt. Die Sicherstellung im Grundbuch wird dabei weitervererbt. Verkaufen die Erben das Haus fließt die eingetragene Sicherstellung zurück an den Staat. Der finanzielle Umfang der Sicherstellung ist dabei abhängig von der Bezugsdauer der Mindestsicherung des Erblassers. Im Extremfall also eine hundertprozentige Steuer auf das Erbe.

Während also das Erbe der Reichen und Schönen von Schwarz-Blau unangetastet bleibt, kassieren sie bei Menschen ab, deren Eltern sich irgendwann mal ein Eigentum leisten konnten aber dann in höherem Alter von der Mindestsicherung abhängig waren. Man könnte das alles auch Flexi-Erbschaftssteuer nennen. Treffen wird es jedenfalls die Falschen.

http://derstandard.at/2000071623806/167-000-waeren-von-Abschaffung-der-Notstandshilfe-betroffen