Verfassungsgerichtshofs-Erkenntnis ignoriert die Fakten

Rückblende: Mitte August 2015 hatte Wien Anders tausende Unterstützungserklärungen in der Tasche, die flächendeckende Kandidatur in ganz Wien war damit fix. Die Wahlplakate für die Dreieckständer im öffentlichen Raum wurden nun finalisiert, mit dem Volksstimmefest Anfang September startete Wien Anders in den Intensivwahlkampf.

Dann wird – was manche schon vermuteten und befürchteten – Realität: Die MA 46 untersagt Wien Anders hochoffiziell die Aufstellung von Dreieckständern, da Wien Anders eine Wahl-Allianz unter Beteiligung der KPÖ aber nicht Rechtsnachfolger der KPÖ im juristischen Sinne ist – so die skurrile Begründung. Daher, so die MA 46, ist auch die bereits erfolgte Bewilligung von Stellplätzen für die KPÖ, welche seit mehr als 20 Jahren existiert, nicht übertragbar.

Gestern nun hat der Verfassungsgerichtshof verkündet, dass der MA 46 kein diskriminierendes Verhalten vorgeworfen werden kann. Didi Zach von Wien Anders: “Der Spruch des Verfassungsgerichtshof und insbesondere die Begründung – die MA 46 habe ‘unverzüglich’ gehandelt – überzeugt vielleicht Juristen und Juristinnen, für mich bleibt jedoch ein ziemlich übler Nachgeschmack.”

Zach weiters: “Ich bleibe dabei – durch die Willkür-Entscheidung der MA 46 wurde der Wahlkampf von Wien Anders im öffentlichen Raum massiv behindert. Daher haben wir auch in mehreren Bezirken (Mariahilf, Josefsstadt, Alsergrund, Meidling), wo wir nur um ganz wenige Stimmen den Einzug in das jeweilige Bezirksparlament verfehlt haben, die Wahl angefochten. Dem Höchstgerichtsspruch müssen wir uns beugen, doch unser Engagement für eine sozialeres und gerechteres Wien bleibt trotzdem aufrecht, wie wir auch in den letzten Monaten unter Beweis gestellt haben.”

Für Fans von Details: Wir sprechen von Behördenwillkür, weil bei zwei exakt identischen Situationen die MA 46 total konträr entschieden hat. Bei der EU-Wahl 2014, wo die KPÖ als Teil von Europa Anders kandidierte, gab es nämlich kein Aufstellverbot durch die MA 46. Die MA 46 verteidigt sich mit dem Argument, ihr war 2014 nicht bekannt, dass die KPÖ im Rahmen einer Wahl-Allianz kandidiert hat, andernfalls wäre schon 2014 ein Verbot ausgesprochen worden. Dem halten wir dieses Dokument, welches für sich spricht, entgegen.

Die Klagsschrift von Wien Anders