Das Statut der Partei „Andas“

§1  Name und Sitz

1. Die politische Partei führt den Namen Andas.

2. Sie hat ihren Sitz in Wien.

 

 

§2  Ziele und Zweck von Andas

Wir treten ein für

# ein leistbares Leben für alle in einem sozialem Wien

# Netzfreiheit und Datenschutz

# gleiche Rechte für alle Menschen, die in Wien leben

# für Demokratie und die Transparenz politischer Entscheidungen

Wir achten die Menschenrechte und die Umwelt. Wir stehen für Solidarität und Transparenz. Faschistische, rassistische, sexistische und andere diskriminierende Praktiken und Äußerungen haben in Andas keinen Platz.

 

§3  Aufbringung der finanziellen Mittel

1. Die Finanzierung von Andas erfolgt durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, durch Abgaben politischer FunktionärInnen, Verkauf von Publikationen, Zuwendungen öffentlicher Stellen und durch Sachspenden.

2. Die Mittel dienen zur Finanzierung der politischen Tätigkeit von Andas.

§4  Mitgliedschaft – Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Mitglied von Andas kann werden, wer Programm und Statut anerkennt, an der Arbeit von Andas mitwirkt und einen Mitgliedsbeitrag bezahlt.

2. Die Mitglieder der Partei gliedern sich in ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Ehrenmitglieder sind Personen, die wegen besonderer Verdienste um die Partei ernannt werden.

3. Mitglieder werden durch die Generalversammlung aufgenommen. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

4. Mitglieder haben das Recht ihre Ideen und Anträge in der Generalversammlung zur Abstimmung zu bringen.

5. Die Mitglieder verbreiten Ideen und Programm von Andas.

6. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

 

§5  Die Strukturen von Andas

1. Andas ist demokratisch von unten nach oben aufgebaut.

2. Andas gliedert sich in die Generalversammlung und den Vorstand.

3. Der Vorstand wird auf der Generalversammlung gewählt. Im Vorstand wird die Arbeit von Andas geplant. Grundlage dafür sind die Beschlüsse der Generalversammlung.

4. Die Generalversammlung ist das höchste Gremium. Ihre Beschlüsse sind für den Vorstand bindend. Die Generalversammlung beschließt Programm und Statut und die politischen Rahmen-Richtlinien.

5. Die Generalversammlung umfasst die ordentlichen Mitglieder von Andas.

6. Die Kontrolle wird von der Generalversammlung gewählt und kann jederzeit die Finanzgebarung überprüfen.


7. Funktionen:
Bei Andas gibt es einEn SprecherIn, einEn SekretärIn, einEn KassierIn.
Der/die SprecherIn ist für die Vertretung der Organisation nach außen hin verantwortlich. 
Der/die SekretärIn ist für die politische und organisatorische Koordination verantwortlich. Der/die KassierIn und seine/ihre StellvertreterIn sind für die Finanzen verantwortlich. Alle zusammen bilden den Vorstand.

8. Zeichnungsberechtigt ist der/die SekretärIn, der/die SprecherIn und der/die KassierIn. Zur Zeichnungsberechtigung braucht es die Unterschrift zweier FunktionärInnen. Bei Finanzangelegenheiten braucht es auf jeden Fall die Unterschrift des Kassiers.

 

§6  Die Generalversammlung:

1. Andas hält mindestens einmal in 2 Jahren eine Generalversammlung ab, bei welcher auch die Wahlen der Gremien stattfinden und grundlegende Dokumente diskutiert und verabschiedet werden. Über allfällige Anstellungsverhältnisse entscheidet die Generalversammlung.

2. Die Einberufung erfolg durch den Vorstand oder 1/3 der Mitglieder.

3. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen Mitgliedern zu. Nicht anwesende Mitglieder können ihre Stimme an ein anderes ordentliches Parteimitglied übertragen.

4. Alle Beschlüsse (inkl. der Auflösung von Andas) werden mit 70 %-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder getroffen.

5. Bei Auflösung von Andas werden allfällige Guthaben unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen an gemeinnützige Einrichtungen gespendet.

6. Abstimmungen und Wahlen erfolgen prinzipiell offen.

7. Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn 70 % der Mitglieder anwesend sind.